24. April

Das AMS und die Maßnahmen

Bericht im ORF am 23.04.09, Thema, über sinnlose AMS-Maßnahmen
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27. Oktober

Das AMS und Karlheinz Kopf

Karlheinz Kopf ist bei den Koalitionsverhandlungen für den Bereich Wirtschaft zuständig. Als "zynisch" bezeichnet die Gewerkschaft die Überlegungen des ÖVP-Verhandlers Kopf, härtere Auflagen für Arbeitslose einzuführen - Die SPÖ-Mannschaft schweigt
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11. Februar

Das AMS und der Akt des Bösen

AUSKUNFT GEMÄSS § 26 DATENSCHUTZGESETZ (DSG)

Die im Arbeitsmarktservice ermittelten und verarbeiteten Daten stammen - sofern nichts anderes im Text der Auskunft angeführt ist - von den Betroffenen selbst. Die Ermittlung der Sozialversicherungsnummer kann vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erfolgt sein. Daten im Arbeitsmarktservice über Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und dessen Nebengesetzen werden aus dem EDV- System des Leistungsbereiches des Arbeitsmarktservice eingespielt. Daten, die aus anderen Quellen ermittelt wurden, sind samt Quelle angeführt.
Die Rechtsgrundlage für die Ermittlung, Verarbeitung und Benützung sind – sofern im Text nicht anders angegeben – folgende Gesetzte:
- Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)

- Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG)

- Arbeitslosenversicherungsgesetz (AIVU) (nur wenn eine Leistung nach diesem Gesetz beantragt wurde)

- Ausländerbeschäftigungsgesetz (Au slBG)

- Sonderunterstützungsgesetz (SUG) (nur wenn eine Leistung nach diesem Gesetz beantragt wurde)

- Überbrückungshilfegesetz (ÜHG) (nur wenn eine Leistung nach diesem Gesetz beantragt wurde)

- Einkommensteuergesetz (EStG)

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25. Dezember

Das AMS und kein Datenschutz mehr

Das Arbeitsmarktservicegsetzt wird mit 1.1.2008 geändert. Im Besonderen fällt der §25 auf.
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